Auch wenn die Kosten auf den ersten Blick hoch erscheinen mögen, ist die Beauftragung eines fachkundigen und qualifizierten Anwalts in der Regel günstiger, als gar keine Vertretung bzw. eine auf den ersten Blick "günstig" erscheinende.
Anwälte haben im Wesentlichen drei Möglichkeiten abzurechnen:
Da ich meine rechtsanwältliche Nebentätigkeit nur in einem kleinem Umfang wahrnehme, berechne ich zurzeit keine 19% Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregelung).
Nach welcher dieser drei Varianten wir abrechnen, hängt vom Einzelfall ab.
Generell lässt sich sagen, dass folgende Faktoren bestimmend sind: